Lüftungsanlage wird gefördert mit Kredit und Zuschuss
Die kontrollierte Wohnungslüftung hat sich als fester Bestandteil bei energetischen Sanierungen etabliert. Deshalb hat die KfW auch eine Förderung für Lüftungsanlagen im Programm. Experte Alexander Neumann erklärt, wann Hausbesitzer einen Kredit oder Zuschuss beantragen können.
Im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ ist die kontrollierte Wohnungslüftung für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Januar 1995 fertig gestellt wurden, als Einzelmaßnahme förderfähig. Hauseigentümer haben dabei die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen und einem Investitionskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beträgt zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Förderfähig sind zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie Kompaktgeräte mit Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe.
Wichtig ist: Die Förderung der KfW muss immer vor der Sanierung beantragt werden. Pflicht ist dabei die Einbindung eines Sachverständigen aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten. Er füllt alle Anträge aus und erstellt die nötigen Bescheinigungen.
Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten:
Mehr Förderung bei Sanierung im Paket
Noch höhere Zuschüsse erhalten Hausbesitzer für das so genannte Lüftungspaket. Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster). Hausbesitzer erhalten für das Lüftungspaket im Kreditprogramm einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal also 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit beantragen.
Quelle: Sunshine Energieberatung GmbH / www.Energie-Fachberater.de / KfW / rbk